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Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde für Begasungen mit Phosphorwasserstoff im Erdreich gegen Wühlmäuse

 Zielgruppen:
Mitarbeiter von Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Wasserwirtschaftsämtern, Deich- und Uferbauverbänden, Gartenbaubetrieben, Land- und Forstwirte etc.  

 Teilnahmevoraussetzungen:
Erste-Hilfe-Lehrgang nach BGV „Grundlagen der Prävention“ (9 Stunden)  

 Rechtsgrundlage:
§ 17 ChemG, Anhang I Nr. 4 GefStoffV und TRGS 512 – Begasungen  

 Lernziel:
Erwerb der zum sicheren Umgang mit Phosphorwasserstoff im Erdreich erforderlichen Sachkunde  

 Kursinhalte:
Biologie und Lebensweise von Wühlmaus, Maulwurf und Hamster Eigenschaften und Wirkungsweise von Phosphorwasserstoff Rechtsvorschriften Begasungsmittel, Verfahren und Anwendungsgebiete Gaskonzentrationsmessungen Persönliche Schutzausrüstung Toxikologie, Vergiftungen und Erste-Hilfe Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln Praktische Übung einer Begasung von Wühlmäusen im Erdreich Aussprache über wesentliche Inhalte des Lehrgangs Prüfung.

 Prüfung:
Der Teilnehmer schließt den Lehrgang mit einer praktischen, schriftli­chen und mündlichen Prüfung ab (gemäß den Regelungen der TRGS 512). Das Prüfungsgremium besteht aus je einem Vertreter der örtli­chen Aufsichtsbehörde und des Lehrgangsträgers. Nach bestandener Prüfung wird ein bundesweit gültiges Zeugnis ausgestellt.  

 Veranstaltungsort:
Hamburg und andere Kursorte im gesamten Bundesgebiet  

 Lehrgangsdauer:
1,5 Tage + Prüfung  

 Teilnahmegebühr:
EUR 685.- zzgl. MWSt. und amtliche Prüfungsgebühr (für den Erwerb der Sachkunde).
In den Teilnahmegebühren sind Lehrgangsunterlagen und Pausengetränke enthalten. Verpflegungspauschale: €28,50/TN/Tag in unserem Tagungshotel 

 Allgemeine Hinweise:
Für die praktische Übung ist Arbeitskleidung mitzubringen. Die Mindestteilnehmerzahl für die Lehrgänge liegt bei 12 Teilnehmern.  
Hotelkosten, Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind in den Kursgebühren nicht enthalten.

 Termine:

siehe Termin-Übersicht oder Termine
nach Vereinbarung

Unsere Sachkundelehrgänge sind durch Bescheid des Gewerbeaufsichtsamtes Hannover behördlich anerkannt.Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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