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Behördlich anerkannter Sachkundelehrgang zur tierschutzgerechten Bekämpfung von Schadnagern gem. § 4 Tierschutzgesetz und Biozid-Verordnung (RMM) 

alt Zielgruppen: 
Fachkräfte im Vorratsschutz, Betriebsleiter und QM-Beauftragte aus Lagerei- und Umschlagsbetrieben, Mühlenbetrieben, Futtermittelindustrie, Lebensmittel- und Genussmittelindustrie, Tabakwarenindustrie, Groß- und Einzelhandel

alt Teilnahmevoraussetzungen: 
Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

alt Rechtsgrundlage: 
§ 4 Tierschutzgesetz und Biozid-Verordnung, insbesondere Risikominderungsmaßnahmen beim Einsatz von Antikoagulanzien der 2. Generation gemäß den inhaltlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Umweltbundesamtes (UBA)  

alt Lernziel: 
Erwerb der Sachkunde gem. § 4 Tierschutzgesetz zur Tötung von Schadnagern in Verbindung mit den Anforderungen der Biozid-Verordnung in Bezug auf Risikominderungsmaßnahmen (RMM)

alt Kursinhalte:

  • Verhalten und Biologie von Schadnagern (Hausmaus, Hausratte und Wanderratte)
  • Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen
  • Bekämpfung von Schadnagern (Gute fachliche Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung, integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement)
  • Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)
  • Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär-und Sekundärvergiftungen von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen)
  • Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation
  • Verhalten von Ratten in der Kanalisation 

alt Prüfung: 
Sachkundeprüfung unter Aufsicht des zuständigen Amtsveterinärs

alt Veranstaltungsort: 
Hamburg, Mölln, Warberg oder andere Orte nach Absprache (auch In-house)

alt Lehrgangsdauer: 
1,5 Tage + Prüfung

alt Termine: 
nach Vereinbarung

alt Teilnahmegebühr: 
€ 985,--/TN sowie bei In-House Schulungen
nach Absprache in Abhängigkeit vom Veranstaltungsort. In den Teilnahmegebühren sind Lehrgangsunterlagen und Pausengetränke enthalten.
Preis zzgl. MWST und Prüfungsgebühren. Verpflegungspauschale: €24,50/TN/Tag in unserem Tagungshotel

Pandemiebedingt werden anfallende Zusatzkosten in Rechnung gestellt.

alt Allgemeine Hinweise: 
Die Mindestteilnehmerzahl für die Lehrgänge liegt bei 12 Teilnehmern.
Hotelkosten inkl. Verpflegung sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten. 
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für im Lebensmittelbereich Tätige (Produktion und Verkauf) sind weiterführende Kurse erforderlich!

                                               

                           


 

 

Zur Information:

Wir haben unser gesamtes Monitoring-Programm (Lieferung von Insektenfallen, Pheromone etc. eingestellt). Darunter fällt leider auch das Monitoringprodukt "MothSuppression".