Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde für Begasungen mit Phosphorwasserstoff im Erdreich gegen Wühlmäuse
Zielgruppen:
Mitarbeiter von Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Wasserwirtschaftsämtern, Deich- und Uferbauverbänden, Gartenbaubetrieben, Land- und Forstwirte etc.
Teilnahmevoraussetzungen:
Erste-Hilfe-Lehrgang nach BGV „Grundlagen der Prävention“ (9 Stunden)
Rechtsgrundlage:
§ 17 ChemG, Anhang I Nr. 4 GefStoffV und TRGS 512 – Begasungen
Lernziel:
Erwerb der zum sicheren Umgang mit Phosphorwasserstoff im Erdreich erforderlichen Sachkunde
Kursinhalte:
Biologie und Lebensweise von Wühlmaus, Maulwurf und Hamster Eigenschaften und Wirkungsweise von Phosphorwasserstoff Rechtsvorschriften Begasungsmittel, Verfahren und Anwendungsgebiete Gaskonzentrationsmessungen Persönliche Schutzausrüstung Toxikologie, Vergiftungen und Erste-Hilfe Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln Praktische Übung einer Begasung von Wühlmäusen im Erdreich Aussprache über wesentliche Inhalte des Lehrgangs Prüfung.
Prüfung:
Der Teilnehmer schließt den Lehrgang mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung ab (gemäß den Regelungen der TRGS 512). Das Prüfungsgremium besteht aus je einem Vertreter der örtlichen Aufsichtsbehörde und des Lehrgangsträgers. Nach bestandener Prüfung wird ein bundesweit gültiges Zeugnis ausgestellt.
Veranstaltungsort:
Hamburg und andere Kursorte im gesamten Bundesgebiet
Lehrgangsdauer:
1,5 Tage + Prüfung
Teilnahmegebühr:
EUR 685.- zzgl. MWSt. und amtliche Prüfungsgebühr (für den Erwerb der Sachkunde).
In den Teilnahmegebühren sind Lehrgangsunterlagen und Pausengetränke enthalten. Verpflegungspauschale: €24,50/TN/Tag in unserem Tagungshotel
Allgemeine Hinweise:
Für die praktische Übung ist Arbeitskleidung mitzubringen. Die Mindestteilnehmerzahl für die Lehrgänge liegt bei 12 Teilnehmern.
Hotelkosten, Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind in den Kursgebühren nicht enthalten.
Zur Erfüllung der Pandemievorgaben am Tagungsort wirdm z.T. eine Gebühr von € 50,-- erhoben.
Termine:
siehe Termin-Übersicht oder Termine
nach Vereinbarung
Unsere Sachkundelehrgänge sind durch Bescheid des Gewerbeaufsichtsamtes Hannover behördlich anerkannt.Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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